RDSB Rettungsdienstschulen Bayern GmbH

 

Was ist ein AED oder Defibrillator ?

Bewegen Sie sich regelmäßig mit der Münchner U-Bahn oder überhaupt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland? Wenn ja, dann wissen Sie ja sicher was sich in dieser Notrufsäule befindet?! Leider muss der Rettungsdienst in vielen Städten feststellen, dass die Bevölkerung oft nicht weiß wo sich die automatischen externen Defibrillatoren befinden. Noch dazu trauen sich die wenigsten Menschen dieses Gerät einfach so zu entnehmen und gar an einer leblosen Person anzuwenden. Die Standorte der bei der MVG finden Sie hier.


Im Volksmund heißt es "den AED kann jeder bedienen, das Gerät sagt dir was du machen musst ". 


Das ist grundsätzlich richtig, aber noch wichtiger ist, das man keinen Schaden anrichten kann. Nur sind wir Menschen in Stresssituationen bei der Informationsaufnahme und dessen Verarbeitung nicht mehr so leistungsfähig und das Resultat ist noch mehr Stress. Im Vergleich benötigt jemand der dieses Gerät in der Anwendung beherrscht max. 1 Minute,Laien bis zu 3 Minuten bevor der lebensrettende Schock ausgelöst werden kann. Bei  jeder Minute die ohne Einsatz eines AED`s verstreicht sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um ca. 10%. 


Wir unterstützen Sie bei der Anschaffung von Defibrillatoren, sowie bei Schulungen von entsprechenden Anwendergruppen.  


Sehen Sie in einer Reportage welche Probleme durch eine schlechte Beratung bei der Anschaffung eines AED`s entstehen können. Zudem sind deutliche Verzögerungen bei der Anwendung von AED`s durch Laien zu erkennen.  

Der Laie

Auch wenn Sie keine geschulten Ersthelfer sind, oder der Kurs eine gefühlte Ewigkeit her ist, können Sie Menschenleben retten. Immer mehr Gemeinden stellen einen AED in ihrem Bereich zur Verfügung, seien Sie vorbereitet!


In nur 3-4 Unterrichtseinheiten zeigen wir Ihnen den Umgang mit einem AED in Verbindung mit einer sachgerechten Herz-Lungen-Wiederbelebung. Bei uns lernen Sie das zudem entsprechende Fehlermanagement um bei evtl. aufkommenden Problemen ( Brustbehaarung, Wasser...) das Stresspotential auf ein Minimum zu reduzieren. 


Die Kurspauschale beträgt bei max. 12 Teilnehmern 250,- Euro

Der Ersthelfer

Warum ist es sinnvoll dass bereits geschulte Ersthelfer eine ergänzende Ausbildung an einem automatischen externen Defibrillator erhalten? Die Berufsgenossenschaft fordert bei der Ausbildung für betriebliche Ersthelfer nur eine Demonstration eines AED`s durch den Dozenten. Bei vielen Menschen kann auf diesem Wege die Hemmschwelle im Ernstfall nicht überwunden werden. Im Volksmund heißt es " den AED kann jeder bedienen, das Gerät sagt dir was du machen musst ". 


Bei uns lernen Sie zusätzlich das entsrpechende Fehlermanagement um bei evtl. aufkommenden Problemen (Brustbehaarung, Wasser...) das Stresspotential auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem üben Sie bei uns mit den AED Geräten, die bei Ihnen in der Firma vorgehalten werden.


Im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe sehen die Rechtsorgane wie z.B. die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften gemäß der DGUV Information 204-010  folgende Punkte als verbindlich an: 


  • Sie fordert grundsätzlich, dass AED nur von Personen angewendet werden dürfen, die durch den Hersteller bzw. die beauftragte Person in die Handhabung des AED eingewiesen sind. In Unternehmen sind dies in erster Linie die Ersthelfer. 
  • die Ersthelfer müssen einmal jährlich an dem betreffenden AED im Betrieb unterwiesen werden. Diese Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. 
  • Die Unterweisung kann von geeigneten Institutionen (z. B. ermächtigte Stellen) oder Personen (z. B. geeignete Lehrkräfte) durchgeführt werden. 
  • Eine ärztliche Fachaufsicht, sowie eine Analyse und Nachbearbeitung eines Geräteeinsatzes ist sicherzustellen. 


Sollten Sie keinen erforderlichen oder entsprechend qualifizierten Arzt für Ihren AED als Ansprechpartner haben, können wir bei jährlicher Durchführung der Schulungen dies für Sie übernehmen.

Einsatzkräfte

 (Auszug aus der DFV e.V Fachempfehlung Nr. 07/2012) 

Betreiber im Sinne der vorgenannten Rechtsgrundlagen ist die Leitung der Feuerwehr in deren Bereich der AED vorgehalten werden. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Anwender gemäß den Vorgaben des AED Herstellers,in Verbindung mit der Medizinproduktebetreiberverordnung, an den Geräten unterwiesen sind. 

Die Unterweisung darf durch den Hersteller oder besonders durch den Hersteller autorisierte Personen erfolgen. Die Vorhaltung eines AEDs muss von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin begleitet werden. Dies kann dort, wo ein Feuerwehrarzt etabliert ist, indessen Aufgabengebiet integriert werden. 

Es gibt eine Vielzahl weiterer Regelwerke die die jährlichen Schulungen an einem AED / Defibrillator verbindlich regeln. 


Grundlagenschulung: ( 6 UE ) pauschal InHouse für 15 TN: 349,- Euro 

 jährliche Nachschulung: ( 4 UE ) pauschal InHouse für 15 TN: 249,- Euro 

Sollten Sie keinen erforderlichen oder entsprechend qualifizierten Arzt für Ihren AED als Ansprechpartner haben, können wir bei jährlicher Durchführung der Schulungen dies für Sie übernehmen.