RDSB Rettungsdienstschulen Bayern GmbH

 

Der Brandschutzbeauftragte

Die Bundesländer können in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung von Brandschutzbeauftragten vorschreiben. 

Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern. Unternehmen finden selten freiwillige Mitarbeiter für diese zusätzliche und vielfälltige Aufgabe, denn diese Funktion darf nur in beidseitigen Einvernehmen übertragen werden. 


Aufgaben:

  • Aufstellen und Fortführen von Brandschutzordnungen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit der Behörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Mitwirkung bei der Planung von Baumaßnahmen
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung bei der Genehmigung von Heißarbeiten 

Wenn Ihr Unternehmen keinen Mitarbeiter als Brandschutzbeauftragten bestellen kann oder möchte, dürfen Sie jederzeit auf unsere langjährige Erfahrung im Brandschutz zurück greifen. Wir stellen Ihnen Feuerwehrbeamte mit Führungs- und Einsatzerfahrung zur Verfügung. 


Vorteile durch externe Brandschutzbeauftragte:

  • Keine zusätzlichen Fortbildungs- und Personalkosten
  • Keine zusätzliche Arbeitszeitbelastung für Mitarbeiter
  • Objektive und proffensionelle Abwicklung
  • Keine Kosten für Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Fachliteratur 

Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann unter Umständen von den Versicherungen durch Prämien begünstigt werden.