RDSB Rettungsdienstschulen Bayern GmbH

 

Traumatische Ereignisse im Betrieb

es sind verstörende Ausnahmen von den normalen Geschehnissen des Alltags. Sie passieren selten, sind aber hoch belastend und folgenschwer. Wir denken nicht gern daran, dass schwere Unfälle, Gewalttaten, Angst und Entsetzen in unser Leben und gar in unsere betrieblichen Abläufe einbrechen können. Aber noch schlimmer ist es, im Ernstfall unvorbereitet, hilflos und planlos dazustehen. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat hierzu interessante und wichtige Informationen zur Verfügung gestellt:

Sie haben als Unternehmerin oder Unternehmer auch Pflichten, die es notwendig machen sich mit dem Thema auseinander zu setzen:

  • Sie haben eine Fürsorgepflicht. Sie tragen Sorge für die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Beschäftigten.
  • Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – auch für Gefährdungen durch traumatische Ereignisse. 
  • Sie haben eine Meldepflicht, wenn ein Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod eines Beschäftigten zur Folge hat.

Traumatisierungen sind schwere seelische Verletzungen. Sie können an den verschiedensten Arbeitsplätzen als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr auftreten. Werden diese Traumatisierungen nicht zeitnah erkannt und zielgerichtet behandelt, dann können sich schwerwiegende Krankheitsbilder bei den Betroffenen mit direkten nachteiligen wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen einstellen.


Hinweise hierfür können sein:

  • Lange Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Berufsunfähigkeit
  • Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit
  • Vermeidungsverhalten gegenüber bestimmten Tätigkeiten 
  • Rückzugsverhalten gegenüber Kollegen
  • Verhaltensauffälligkeiten ( z.B. Suchtgefährdung) 


Sie sind bereits Kunde bei uns? Dann genießen Sie jetzt schon unsere Unterstützungsangebot im Bereich der psychosozialen Unterstützung für ihr Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Wir bieten jedem Unternehmen welches durch uns in den Bereichen Erste Hilfe,Brandschutz oder Rettungsdienst etc. geschult wird unsere Unterstützung an. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne. 

Erste Hilfe Kurse

Arbeitgeber sowie Vereine sind über Ihre Unfallversicherungsträger versichert, daraus ergibt sich u.a. die Verpflichtung zur Aus- und Fortbildung einer bestimmten Anzahl an anwesenden Ersthelfer gemäß der BGR/GUV-R A 1 und BGI/GUV-I 509.

 

  • Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten = ein anwesender Ersthelfer
  • > 20 anwesende = 5% in Verwaltung und Handel und 10% in sonst. Betrieben


Als Mitglied vom Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.V. arbeiten wir regelmäßig an der Optimierung der Lehrinhalte und unterstützen wir bei Bedarf im Bereich der betrieblichen Erste Hilfe die Entscheidungsträger wie z.B. die Unfallkassen u. Berufsgenossenschaften.


Diese Schulungen dürfen nur von ermächtigten Einrichtungen der Berufsgenossenschaft erfolgen. Die Dauer der Aus- und Fortbildung beträgt seid April 2015 einheitlich 9 Unterrichtseinheiten und kann nach Genehmigung vorab auf maximal zwei Tage verteilt werden. Die Kosten der Aus und Fortbildung werden in der Regel durch die Unfallkassen übernommen. Die Fortbildungen in Erster Hilfe muss innerhalb von 2 Jahren erfolgt sein.Bei Betrieben mit erhöhten Gefahrenpotential kann diese jedoch auch jährlich erfolgen.


Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, es gibt Situationen wo es wichtig sein kann mehr als nur "Erste Hilfe" leisten zu können. Hierzu bieten wir Ihnen Kurse mit verschiedenen Themenschwerpunkten an. Die Kursdauer richtet sich grundlegend an den Wünschen und Vorstellungen der Kursteilnehmer.Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an und wir beraten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Ersten Hilfe Kurses.

Notfälle im Säuglings- und Kindesalter 

Notfälle im Säuglings- oder Kindesalter stellen uns besonders auf die Probe. In vielen Fällen ist das medizinische Wissen für diese Altersgruppen nicht ausreichend vorhanden. Dies kann zu einer zusätzlichen psychologischen Belastung führen. 


Kleinkinder können sich oft noch nicht richtig ausdrücken, umso wichtiger ist ein ruhiger und handlungsfähiger Personenkreis.Ein unruhiges Umfeld überträgt sich immer auf das erkrankte/verletze Kind und erzeugt unnötig zusätzlichen Stress. Wir zeigen Ihnen für die häufigsten Kindernotfälle die notwendigen  Erstmaßnahmen, damit Sie für sich und ihrem Kind Sicherheit und Stabilität anbieten können.


Themenschwerpunkte sind:

  • a
  • a

 

Erweiterte Erste Hilfe für Einsatzkräfte

Immer häufiger sind Feuerwehren ersteintreffende Kräfte bei Verkehrsunfällen. Wie oft wünschen sich Feuerwehrleute "der RTW wird hoffentlich vor uns da sein".


Die Erste-Hilfe Ausbildung ist ein  verbindlicher Teil der in Bayern eingeführten Modularen Truppausbildung. Hier sind auch weiterhin 16 UE Erste Hilfe vorgesehen , wenngleich der Lehrplan für die betriebliche Erste Hilfe nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallkassen nur mehr 9 UE vorsehen. Bei uns lernen Sie wie man über das normale Erste Hilfe Wissen hinaus, im Feuerwehreinsatz fachgerecht erweiterte Hilfe leisten kann. 


Die zusätzlichen 7 UE`s bestehen aus:

  • Umgang mit einem AED / Defibrillator
  • Übungen mit versch. Beatmungshilfen
  • Übungen mit einem Act-Fast Trainer 
  • Reanimation mit Feedback Systemen
  • spezielle thermische Notfälle 
  • Rauch und Atemwegsvergiftung
  • Basistraumaversorgung von Unfallopfern
  • med. Rettung mit Hilfemitteln der Feuerwehr


Weitere Informationen erhalten Sie vom bayrischen Landesfeuerwehrverband hier.


Sie erhalten von uns ein Zertifikat gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, die für die Funktion als betriebliche Ersthelfer anerkannt werden. Gleichzeitig entspricht der Kurs der Fahrschulverordnung für den Führerscheinerwerb aller Klassen. Zudem erhalten Sie ein Zertifikat als Anwender AED.


Kursdauer: 2 Tage (16 UE) pauschal InHouse für 15 TN: 799,- Euro

Es besteht die Möglichkeit die Kosten pro Teilnehmer anteilig über die Berufsgenossenschaften abzurechnen.

RAG Schießsport

Die Vertragsvereinbarungen der Unfallversicherungsträger lassen die Aus-und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer auf Kosten des Reservistenverbandes für hauptamtliche, sowie Funktionsträger zu.Funktionsträger im Schießsport sind:

  • die Schießsport-Verantwortlichen aller Ebenen und
  • deren Stellvertreter,
  • die Vorsitzenden der RAG Schießsport und
  • deren Stellvertreter,
  • die Schießleiter des Reservistenverbandes
  • Mitglieder der RAG Schießsport, die die Aufsicht beim Schützen wahrnehmen.


Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme durch den VdRBw ? Dann schreiben Sie eine Email an reservistenarbeit.milausb@reservistenverband.de