Rettungsdienstschulen Bayern GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rettungsdienstschulen Bayern GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Stand 01.07.2007


1. Ausbildung
Die Rettungsdienstschulen Bayern GmbH (folgend auch als RDSB-GmbH bzw. Rettungsdienstschule bezeichnet) und Ihre Töchter, die Rettungsdienstschule Augsburg sowie die Rettungsdienstschule München,  verpflichten sich zur Durchführung des theoretischen Unterrichtes gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Beschaffung von Praktikumsplätzen ist der Teilnehmer verantwortlich.
Dieser hat für den Abschluss einer Krankenversicherung Sorge zu tragen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird empfohlen.
Die Haftpflichtversicherung für die theoretische Ausbildung sowie für den Zeitraum der eventuell nötigen Praktika übernimmt die RDSB GmbH für alle Lehrgangsteilnehmer, vorausgesetzt die Lehrgangsgebühr ist bezahlt.
Teilnehmer der Sanitätsausbildung, der Rettungsdiensthelfer Ausbildung, sowie der Rettungssanitäter Abschlusswoche sind über die Rettungsdienstschulen Bayern GmbH bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege unfallversichert
Die Kosten für Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung während der Praktika sind vom Teilnehmer zu tragen.
Ebenso die Kosten für eventuell notwendige Gesundheitsuntersuchungen oder Impfungen.
Der Teilnehmer sichert zu, die Vorraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen.
Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der Vorraussetzungen eine Zulassung zur Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann.
Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

2. Zahlung der Lehrgangsgebühren
Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn vollständig zu entrichten, wobei für die Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Empfangskonto entscheidend ist. Es besteht nach Rücksprache die Möglichkeit die Lehrgangsgebühr in Raten zu zahlen.
Ratenverträge haben gesonderte Zahlungsziele
Für den Fall einer auch nur teilweise nicht fristgerechten Zahlung ist die RDSB GmbH berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Pauschale gemäß Ziffer 3.2 zu zahlen. Die Lehrgansgebühr ist auch dann voll zu zahlen, wenn der Teilnehmer die Ausbildung nicht antritt, während des Lehrgangs abbricht, die Prüfung(en) nicht besteht oder aber das Ausbildungsziel endgültig nicht mehr erreichen kann.
Bei attestierter Erkrankung kann der Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden.
Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl, oder wenn von der Schule angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht  eingereicht werden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Kurs auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren verbleiben bei der Rettungsdienstschule und werden angerechnet

3. Rücktritt des Anmeldenden
Sofern der Teilnehmer vor Beginn des Lehrganges von dem Ausbildungsvertrag zurücktritt wird ein pauschalierter Schadenersatz in folgender Höhe erhoben:
3.1     30 Tage oder früher vor Lehrgangsbeginn:      15% der Lehrgangsgebühr
3.2     14 – 29 Tage vor Lehrgangsbeginn:             50% der Lehrgangsgebühr
3.3     13 – 1 Tag vor Lehrgangsbeginn:                      80% der Lehrgangsgebühr    

Erkrankt der Teilnehmer eines Sanitäter, Rettungsdiensthelfer oder Rettungssanitäter Kurses nach Lehrgangsbeginn derart, dass ihm die weitere Teilnahme am Lehrgang nicht mehr zuzumuten ist, räumt die Rettungsdienstschule ihm die Möglichkeit ein, die fehlenden Unterrichtseinheiten in einem nachfolgenden Seminar nachzuholen.

4. Rücktritt / Verschiebung seitens der Rettungsdienstschule
Die Rettungsdienstschule ist berechtigt bei ungenügender Teilnehmerzahl von diesem Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangsbeginn zu verschieben. Im Falle eines Rücktrittes werden dem Anmeldenden die gezahlten Gebühren erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere aus Schadenersatz sind ausgeschlossen. Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung eines Dozenten nicht stattfinden können, benennt die Rettungsdienstschule einen Ausweichtermin.
Ein Wechsel der Lehrkraft oder ein Wechsel eines vorgesehen Unterrichtsablaufes lassen sich manchmal nicht vermeiden. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt

Die Rettungsdienstschule kann diesen Vertrag auch außerordentlich aus im Verhalten des Teilnehmers liegenden Gründen kündigen, insbesondere:
-    bei unentschuldigten Fehlzeiten bzw. Überscheitung der gesetzlich begrenzten Fehlzeiten.
-    Wenn überwiegend nicht ausreichende Leistungen im theoretischen/praktischen Bereich vorliegen
-    Wenn die vorgeschriebenen Praktika nicht erfüllt oder überwiegend mit nicht ausreichend bewertet wurden
-    Bei unbegründetem Rückstand der Lehrgangsgebührenzahlung
-    Schwerwiegende Verstöße gegen die Schulordnung oder die jeweilige Hausordnung, falls der Unterricht oder ein Praktikum in fremden Räumen stattfindet.
-    Bei einem Fehlverhalten welches den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung gefährdet. (z.B. Verhalten gegenüber Mitschüler/Lehrkräfte , rassistische Äußerungen, Diebstahl,…)

In obigen Fällen bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
Weiterführende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

5. Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Rettungsdienstschule keine Haftung
Ebenso ist ein Haftungsanspruch bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder auf dem Gelände eingestellter Fahrzeuge ausgeschlossen.

6. Datenspeicherung/ Foto, Filmaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zu verwaltungstechnischen Zwecken durch die Rettungsdienstschule EDV-technisch erfasst und gespeichert werden. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer bereit, das bei den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Film-, Foto,- und ggf. Tonaufzeichnungen zu Ausbildungs- und Werbezwecken erstellt werden können. Diese können ohne besondere Zustimmung durch den Teilnehmer von der Rettungsdienstschule verwendet werden.

7. Form
Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung haben durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

8. BG- und Unfallkassenseminare (Erste Hilfe, Erste Hilfe Training und Erste Hilfe für Lehrer)
Der Unternehmer bestellt als Vertragspartner die Ausbildungsleistung.
Bei Vorlage der Rahmenbedingungen gemäß aktueller BG und/oder Unfallkassenrichtlinien erfolgt die Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (BG und/oder Unfallkasse).
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnahme auf den dafür vorgesehenen Teilnehmerlisten der Rettungsdienstschule abgezeichnet und gestempelt wird.
Sind die Rahmenbedingungen nicht gegeben, wird die Ausbildungsleistung zu den gleichen Gebühren dem Unternehmer in Rechnung gestellt.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass der Unternehmer dafür Sorge trägt, dass 15 abrechenbare Teilnehmer bei Kursbeginn anwesend sind.
Liegt die Teilnehmerstärke unter 15 abrechenbaren Teilnehmern wird dem Unternehmer die Differenz in Rechnung gestellt
Ebenso hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Raum für den Unterricht geeignet ist und Präsentationsmedien bereit stehen (z.B.: Overhead, Flip-Chart, Tafel, Beamer,..)
Wird durch den Unternehmer kein Mittagessen und Pausengetränke  für den Dozenten bereitgestellt, wird hierfür dem Unternehmer Ersatzweise eine Verpflegungspauschale von 30 EUR in Rechnung gestellt.

Abgesagte Seminare sind bis 14 Tage vorher kostenfrei.
Unter 14 Werktagen wird eine Stornogebühr von 150,- EUR erhoben

9. AED / Frühdefibrillationskurse
Der Unternehmer kann als Zusatzleistung zu einem Erste Hilfe Kurs / Erste Hilfe Training oder als eigenständigen Kurs einen AED/ Frühdefibrillationskurs bestellen.
Die Kosten hierfür trägt der Unternehmer
Diese sind bei einer Teilnehmerzahl bis zu 15 Personen
-  für einen AED Grundkurs pauschal 300 EUR
-  für einen AED Wiederholungskurs pauschal 200 EUR

Wird durch den Unternehmer kein Mittagessen und Pausengetränke  für den Dozenten bereitgestellt, wird hierfür dem Unternehmer Ersatzweise eine Verpflegungspauschale von 30 EUR in Rechnung gestellt.

Abgesagte Seminare sind bis 14 Tage vorher kostenfrei.
Unter 14 Werktagen wird eine Stornogebühr von 150,- EUR erhoben

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichhten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt
Gerichtsstand ist München
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 23. Juli 2008 )
 


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