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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Rettungsdienstschulen Bayern GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Stand 01.07.2007
1. Ausbildung
Die Rettungsdienstschulen Bayern GmbH (folgend auch als RDSB-GmbH bzw.
Rettungsdienstschule bezeichnet) und Ihre Töchter, die
Rettungsdienstschule Augsburg sowie die Rettungsdienstschule München,
verpflichten sich zur Durchführung des theoretischen Unterrichtes gemäß
den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Beschaffung von Praktikumsplätzen ist der Teilnehmer verantwortlich.
Dieser hat für den Abschluss einer Krankenversicherung Sorge zu tragen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird empfohlen.
Die Haftpflichtversicherung für die theoretische Ausbildung sowie für
den Zeitraum der eventuell nötigen Praktika übernimmt die RDSB GmbH für
alle Lehrgangsteilnehmer, vorausgesetzt die Lehrgangsgebühr ist
bezahlt.
Teilnehmer der Sanitätsausbildung, der Rettungsdiensthelfer Ausbildung,
sowie der Rettungssanitäter Abschlusswoche sind über die
Rettungsdienstschulen Bayern GmbH bei der Berufsgenossenschaft für
Gesundheits- und Wohlfahrtspflege unfallversichert
Die Kosten für Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung während der Praktika sind vom Teilnehmer zu tragen.
Ebenso die Kosten für eventuell notwendige Gesundheitsuntersuchungen oder Impfungen.
Der Teilnehmer sichert zu, die Vorraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen.
Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der
Vorraussetzungen eine Zulassung zur Prüfung voraussichtlich nicht
erfolgen kann.
Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
2. Zahlung der Lehrgangsgebühren
Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind spätestens 14 Tage vor
Lehrgangsbeginn vollständig zu entrichten, wobei für die
Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Empfangskonto entscheidend ist.
Es besteht nach Rücksprache die Möglichkeit die Lehrgangsgebühr in
Raten zu zahlen.
Ratenverträge haben gesonderte Zahlungsziele
Für den Fall einer auch nur teilweise nicht fristgerechten Zahlung ist
die RDSB GmbH berechtigt, eine außerordentliche Kündigung
auszusprechen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Pauschale gemäß
Ziffer 3.2 zu zahlen. Die Lehrgansgebühr ist auch dann voll zu zahlen,
wenn der Teilnehmer die Ausbildung nicht antritt, während des Lehrgangs
abbricht, die Prüfung(en) nicht besteht oder aber das Ausbildungsziel
endgültig nicht mehr erreichen kann.
Bei attestierter Erkrankung kann der Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden.
Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl, oder wenn von der Schule
angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden,
behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer
kurzfristig zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Kurs
auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren verbleiben bei der
Rettungsdienstschule und werden angerechnet
3. Rücktritt des Anmeldenden
Sofern der Teilnehmer vor Beginn des Lehrganges von dem
Ausbildungsvertrag zurücktritt wird ein pauschalierter Schadenersatz in
folgender Höhe erhoben:
3.1 30 Tage oder früher vor Lehrgangsbeginn: 15% der Lehrgangsgebühr
3.2 14 – 29 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangsgebühr
3.3 13 – 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 80% der Lehrgangsgebühr
Erkrankt der Teilnehmer eines Sanitäter, Rettungsdiensthelfer oder
Rettungssanitäter Kurses nach Lehrgangsbeginn derart, dass ihm die
weitere Teilnahme am Lehrgang nicht mehr zuzumuten ist, räumt die
Rettungsdienstschule ihm die Möglichkeit ein, die fehlenden
Unterrichtseinheiten in einem nachfolgenden Seminar nachzuholen.
4. Rücktritt / Verschiebung seitens der Rettungsdienstschule
Die Rettungsdienstschule ist berechtigt bei ungenügender Teilnehmerzahl
von diesem Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangsbeginn zu
verschieben. Im Falle eines Rücktrittes werden dem Anmeldenden die
gezahlten Gebühren erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere aus Schadenersatz sind ausgeschlossen. Falls
Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung
eines Dozenten nicht stattfinden können, benennt die
Rettungsdienstschule einen Ausweichtermin.
Ein Wechsel der Lehrkraft oder ein Wechsel eines vorgesehen
Unterrichtsablaufes lassen sich manchmal nicht vermeiden. Der
Teilnehmer ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch
zur Minderung oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
berechtigt
Die Rettungsdienstschule kann diesen Vertrag auch außerordentlich aus
im Verhalten des Teilnehmers liegenden Gründen kündigen, insbesondere:
- bei unentschuldigten Fehlzeiten bzw. Überscheitung der gesetzlich begrenzten Fehlzeiten.
- Wenn überwiegend nicht ausreichende Leistungen im theoretischen/praktischen Bereich vorliegen
- Wenn die vorgeschriebenen Praktika nicht erfüllt oder überwiegend mit nicht ausreichend bewertet wurden
- Bei unbegründetem Rückstand der Lehrgangsgebührenzahlung
- Schwerwiegende Verstöße gegen die Schulordnung oder die jeweilige
Hausordnung, falls der Unterricht oder ein Praktikum in fremden Räumen
stattfindet.
- Bei einem Fehlverhalten welches den ordnungsgemäßen Ablauf der
Ausbildung gefährdet. (z.B. Verhalten gegenüber Mitschüler/Lehrkräfte ,
rassistische Äußerungen, Diebstahl,…)
In obigen Fällen bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.
Weiterführende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
5. Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Rettungsdienstschule keine Haftung
Ebenso ist ein Haftungsanspruch bei Unfällen und für Beschädigung,
Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder auf dem Gelände
eingestellter Fahrzeuge ausgeschlossen.
6. Datenspeicherung/ Foto, Filmaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene
Daten zu verwaltungstechnischen Zwecken durch die Rettungsdienstschule
EDV-technisch erfasst und gespeichert werden. Weiterhin erklärt sich
der Teilnehmer bereit, das bei den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
Film-, Foto,- und ggf. Tonaufzeichnungen zu Ausbildungs- und
Werbezwecken erstellt werden können. Diese können ohne besondere
Zustimmung durch den Teilnehmer von der Rettungsdienstschule verwendet
werden.
7. Form
Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rücktritt und Kündigung haben durch
eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
8. BG- und Unfallkassenseminare (Erste Hilfe, Erste Hilfe Training und Erste Hilfe für Lehrer)
Der Unternehmer bestellt als Vertragspartner die Ausbildungsleistung.
Bei Vorlage der Rahmenbedingungen gemäß aktueller BG und/oder
Unfallkassenrichtlinien erfolgt die Abrechnung mit dem zuständigen
Unfallversicherungsträger (BG und/oder Unfallkasse).
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnahme auf den
dafür vorgesehenen Teilnehmerlisten der Rettungsdienstschule
abgezeichnet und gestempelt wird.
Sind die Rahmenbedingungen nicht gegeben, wird die Ausbildungsleistung
zu den gleichen Gebühren dem Unternehmer in Rechnung gestellt.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass der Unternehmer dafür Sorge
trägt, dass 15 abrechenbare Teilnehmer bei Kursbeginn anwesend sind.
Liegt die Teilnehmerstärke unter 15 abrechenbaren Teilnehmern wird dem Unternehmer die Differenz in Rechnung gestellt
Ebenso hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Raum für den
Unterricht geeignet ist und Präsentationsmedien bereit stehen (z.B.:
Overhead, Flip-Chart, Tafel, Beamer,..)
Wird durch den Unternehmer kein Mittagessen und Pausengetränke für den
Dozenten bereitgestellt, wird hierfür dem Unternehmer Ersatzweise eine
Verpflegungspauschale von 30 EUR in Rechnung gestellt.
Abgesagte Seminare sind bis 14 Tage vorher kostenfrei.
Unter 14 Werktagen wird eine Stornogebühr von 150,- EUR erhoben
9. AED / Frühdefibrillationskurse
Der Unternehmer kann als Zusatzleistung zu einem Erste Hilfe Kurs /
Erste Hilfe Training oder als eigenständigen Kurs einen AED/
Frühdefibrillationskurs bestellen.
Die Kosten hierfür trägt der Unternehmer
Diese sind bei einer Teilnehmerzahl bis zu 15 Personen
- für einen AED Grundkurs pauschal 300 EUR
- für einen AED Wiederholungskurs pauschal 200 EUR
Wird durch den Unternehmer kein Mittagessen und Pausengetränke für den
Dozenten bereitgestellt, wird hierfür dem Unternehmer Ersatzweise eine
Verpflegungspauschale von 30 EUR in Rechnung gestellt.
Abgesagte Seminare sind bis 14 Tage vorher kostenfrei.
Unter 14 Werktagen wird eine Stornogebühr von 150,- EUR erhoben
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht
berührt. Die Parteien verpflichhten sich, die unwirksame bzw. unwirksam
gewordene Klausel durch die regelung zu ersetzen, die der bisherigen
Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen
Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt
Gerichtsstand ist München
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 23. Juli 2008 )
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